Es war zu abzuwarten, dass die Bundesregierung etwas zur Regelung des Betriebs (Gesetz) von unbemannten Fluggeräten (UAV) unternimmt. Unter anderem benötigt man einen Kenntnisnachweis und eine Kennzeichnung. Hier findet Ihr eine Zusammenfassung der neuen Drohnen Verordnung welche am 06.04.2017 beschlossen wurde.
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Kennzeichnungspflicht: Flugmodelle / UAV / Drohnen / Multicopter welche mehr als 250 Gramm Abfluggewicht besitzen, müssen, damit bei Schäden, schnell der Besitzer festgestellt werden kann, mit Name und Adresse versehen sein. Wir empfehlen Euch solche Aluminiumschilder, welche man kostengünstig gravieren lassen kann. Eine größe von 20x10mm sollte ausreichend sein.
Kenntnisnachweis: Wer UAV / Drohnen / Multicopter mit mehr als 2 KG Abfluggewicht fliegen möchte, benötigt einen Kenntnisnachweis. Dieser Kenntnisnachweis beinhaltet Anwendung, Navigation, luftrechtliche Grundlagen und die örtliche Luftraumregelung. Modellfluggelände welche eine entsprechende Genehmigung besitzen, sind davon nicht betroffen.
Diesen Kenntnissnachweis kann man bei einer nach §21d von dem Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle ablegen. Dies soll in Zukunft auch Online möglich sein. Vorgesehen ist ein Mindestalter von 14 Jahren. Die Bescheinigung gilt 5 Jahre.
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Das Aktuelle Gesetzblatt und Informationen vom BMVI findet Ihr hier:
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Quellen: Bundesgesetzblatt, Bundesregierung
Foto: (c) arturas kerdokas – Fotolia
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